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BBL - Homepage / 16.04.09

Sieben Vereine müssen erheblich nachbessern.

Obwohl die Saison 2009/2010 erst Anfang Oktober startet, war die 44. Spielzeit in der Basketball Bundesliga (BBL) am heutigen Donnerstag das zentrale Thema in der Kölner BBL-Geschäftsstelle. Der BBL-Lizenzligaausschuss unter dem Vorsitz von Wolfgang Kram (Trier) hatte darüber zu befinden, wer die Lizenzen für die nächste Spielzeit erhält. Am Ende der rund vierstündigen Sitzung stand fest, dass sechs Klubs die Eintrittskarte in die Beletage ohne Auflagen erhalten; bei sieben Klubs, darunter der ProA-Ligist BBC Bayreuth, wurde die Lizenzerteilung mit einer Auflage verbunden. Sieben Vereine, zu denen auch der Mitteldeutsche BC aus der ProA gehört, bekamen die Lizenz in Verbindung mit einer auflösenden Bedingung.

Sollte die auflösende Bedingung bis zu einem bestimmten Stichtag nicht aufgehoben werden, wird die unter Vorbehalt erteilte Lizenz wieder entzogen. Die Lizenz verweigert wurde Phoenix Hagen. Der aktuelle Tabellendritte der ProA konnte weder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit noch die spieltechnischen Voraussetzungen nachweisen. Den Vereinen, die keine Lizenz erteilt bekommen beziehungsweise eine Lizenz mit Auflage oder auflösender Bedingung erhalten haben, steht eine Rechtsmittelfrist von sieben Tagen zu. Der Berufung kann der BBL-Lizenzligaausschuss binnen 14 Tagen abhelfen. Wird der Berufung nicht abgeholfen, entscheidet das BBL-Schiedsgericht endgültig.

„Angesichts der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise, deren tatsächliche Auswirkungen nur schwer zu prognostizieren sind, war das aktuelle Lizenzierungsverfahren eine besondere Herausforderung“, resümierte Wolfgang Kram. Dass gleich sieben Vereine zum Teil noch erheblich nachbessern müssten, nannte der Lizenzligaausschuss-Vorsitzende zwar „bedauerlich“, aber aus deren Unterlagen sei nicht belastbar zu entnehmen gewesen, “dass die Saison 2009/2010 finanziell abgesichert ist“.

Wie die exakte Zusammensetzung der Liga in der Spielzeit 2009/2010 aussehen wird, entscheidet sich voraussichtlich Anfang Juli dieses Jahres. Einerseits herrscht noch Unklarheit darüber, welche beiden Teams in der ProA die Plätze eins und zwei einnehmen – nur diese berechtigen aufgrund der sportlichen Qualifikation zum Aufstieg in die Erste Liga –, andererseits ist die Abstiegsfrage in der BBL noch nicht endgültig geklärt. Die Entscheidung darüber, wer die Plätze 17 und 18 in der BBL einnimmt, fällt spätestens am Samstag, den 9. Mai. An diesem Tag steht der letzte Hauptrunden-Spieltag auf dem Programm.

Sollten Teilnehmerplätze in der BBL frei werden, dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Phoenix Hagen nach Abschluss des Wettbewerbs einen der ersten beiden Plätze in der ProA einnimmt, oder wenn ein Verein, der die sportliche Qualifikation für die BBL-Saison 2009/2010 erworben hat, die auflösende Bedingung nicht aufheben kann, könnte es nach § 15 des BBL-Lizenzstatus zu einem Wildcardverfahren kommen. Darin heißt es: „Können nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen nicht alle freien Teilnahmerechte in der BBL vergeben werden, so entscheidet die Gesellschafterversammlung der BBL GmbH, ob ein Bewerber ein Teilnahmerecht erwirbt.“ Die Gesellschafterversammlung, die aus dem BBL-Präsidenten Dr. Thomas Braumann, der 74 Prozent der Stimmanteile hält, und einem Vertreter des Deutschen Basketball Bundes (26 Prozent der Stimmanteile) besteht, kann dabei auch zu der Auffassung gelangen, dass die freien Teilnehmerplätze unbesetzt bleiben. Dann würde die Liga mit weniger als 18 Mannschaften in die Saison 2009/2010 starten.

Käme es zu einem Wildcardverfahren, können daran alle Vereine ohne sportliche Qualifikation teilnehmen – vorausgesetzt ihnen wurde vom BBL-Lizenzligaausschuss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit attestiert. Dies gilt im Übrigen auch für Vereine oder Gesellschaften, die erst mit Bekanntgabe des Wildcardverfahrens ihren „Hut in den Ring werfen“, wie es Wolfgang Kram formulierte. Beim Wildcardverfahren präsentieren sich die Kandidaten den Vertretern der Erstligisten und dem Vertreter des Deutschen Basketball Bundes. In geheimer Abstimmung entscheidet dann die Gesellschafterversammlung, wer den freien Platz einnimmt. Die Aufnahme in die BBL ist verbunden mit der Zahlung einer Gebühr in Höhe von 100.000 Euro.

Folgenden Vereinen wird die Lizenz ohne Auflage erteilt:

ALBA Berlin, Telekom Baskets Bonn, DEUTSCHE BANK SKYLINERS, EnBW Ludwigsburg, EWE Baskets Oldenburg, Artland Dragons

Folgende Vereine erhalten die Lizenz mit Auflage(n):

New Yorker Phantoms Braunschweig, GIANTS Düsseldorf, LTi Giessen 46ers, MEG Göttingen, TBB Trier, ratiopharm Ulm, BBC Bayreuth (ProA)

Folgende Vereine erhalten die Lizenz mit auflösender(n) Bedingung(en):

Eisbären Bremerhaven, Köln 99ers, Giants Nördlingen, Paderborn Baskets, WALTER Tigers Tübingen, Mitteldeutscher BC (ProA)

Folgender Verein erhält die Lizenz mit auflösender Bedingung und Auflage:

Brose Baskets

Folgendem Verein wird die Lizenz nicht erteilt:

Phoenix Hagen (ProA)

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